Glossar
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Wenn es allein nicht geht, muss man sich anders behelfen. Vorübergehend installierte tragende oder stützende Hilfskonstruktionen ermöglichen die Ausführung von Bauleistungen aller Art. Arbeitsgerüste, Betonschalungen und Spundwände sind Beispiele für Baubehelfe. Nach der Fertigstellung werden sie vollständig entfernt.
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Gültige Regelwerke sind auf Neubauten ausgerichtet, die Bemessung bestehender Bauten auf deren Grundlage somit nur bedingt möglich. Um die Tragfähigkeit von Bestandsbauten zu berechnen, wurde daher die »Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand« formuliert. Auf diese Weise lassen sich bauliche Defizite »nachrechnen«, Ertüchtigung effektiver planen und die Sicherheit erhöhen.
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Für die Nachrechnung werden im Rahmen eines Belastungstests (Bestandserfassung) Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und Ermüdungssicherheit gemessen. Die so gewonnenen Ergebnisse bilden die Grundlage für die Bewertung und Zuordnung in eine der drei Nachweisklassen (A, B, C). Nachweisklasse A: Bauwerke, für die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit ohne Einschränkung nachgewiesen werden kann (Nachrechnungsstufe 1).
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Um große Stützweiten zu ermöglichen, wird statt schlaff (also nicht- vorgespanntem) bewehrtem (verstärktem) Stahlbeton Beton mit Stahleinlagen verwendet, die mithilfe von Zugkraft vorgespannt werden. Die dadurch erzeugte Druckspannung ermöglicht rissarme Bauteile. Die so erzeugten Umlenkkräfte tragen zusätzlich zur Stabilität bei. Zusammen mit der erhöhten Steifheit des Betons steigt die mögliche Traglast des Bauwerkes.
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Spannstahl, Hüllrohr und Verankerung ergeben zusammen das Spannglied (auch Zugglied). Der Spannstahl (Stahllitzen oder Stahldraht) ist dabei durch ein Hüllrohr (Spannkanal) vom restlichen Baubeton getrennt und wird mit einem Zuganker verankert, um die Kräfte auf den Beton zu übertragen. Am entgegengesetzten Ende baut eine hydraulische Presse Zugkraft auf – die Stahlkonstruktion wird vorgespannt und meist im Anschluss mit Einpressmörtel verpresst (nachträglicher Verbund).
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Will man einen Fluss queren, und es ist kein Boot zur Hand, braucht es zwischen den beiden Ufern eine gestützte Verbindung. Eine Fläche also, die das Überführungsbauwerk (Brücke) überspannt. Dieser Bereich zwischen zwei zusammengehörenden Enden, der eine Querung ermöglicht, nennt man »Stützweite«.
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Bei der Planung von Wegkreuzungen bieten sich zwei Möglichkeiten: Die Weiterführung der Strecke über ein Hindernis oder das Verlegen einer Strecke unter den zu querenden Bereich. Brücken leiten den Verkehr über etwas anderes hinweg, man spricht daher von einem »Überführungsbauwerk« (auch Überwerfungs- oder Kreuzungsbauwerk; Brücke).
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Eine durch äußere Umstände entstehende Spannung wird mit einer entgegenwirkenden mechanischen Spannung (Vorspannung) überlagert, damit die bei der Nutzung vorgesehenen Lasten aufgenommen werden können. Durch diese Vordehnung wird der Spannungszustand des Überführungsbauwerkes so beeinflusst, dass im Beton keine Risse oder nur solche mit geringer Breite entstehen – und die Tragfähigkeit steigt.