Fragen zum Verkehr
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Durch die Sperrung der Bürgermeister-Smidt-Brücke müssen Pkw eine Umleitung über die nächstgelegenen Weserquerungen fahren. Das sind die Wilhelm-Kaisen-Brücke sowie die Stephanibrücke (Bundesstraße B6). Wer nicht in die Innenstadt möchte, sollte den Bereich der Bürgermeister-Smidt-Brücke weiträumig umfahren.
Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 16 Tonnen können ebenfalls die Wilhelm-Kaisen-Brücke nutzen. Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 16 Tonnen müssen auf die Stephanibrücke (Bundesstraße B6) oder auf die Autobahn 1 ausweichen.
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Schwerlasttransporte (GST) können weiterhin Bremen durchqueren. Hierzu sind weiterhin entsprechende Genehmigungen beim Amt für Straßen und Verkehr zu beantragen; es werden konkrete Route und Zeiten vorgegeben.
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Da jedes Brückenbauwerk individuell konstruiert wurde und auch die Schadensbilder divergieren, gibt es keine allgemeintaugliche Lösung. Jede Ertüchtigung muss individuell angepasst werden und ist teilweise einzigartig in ihrer Herangehensweise.
Bei der Bürgermeister-Smidt-Brücke werden daher Arbeitsschritte durchgeführt, die teilweise sehr gefährlich, teilweise Premiere für die beteiligten Akteure sind. Um wirklich jegliche Gefährdung für Passantinnen und Passanten auszuschließen, darf auch der Fußverkehr die Bürgermeister-Smidt-Brücke während der Ertüchtigung nicht nutzen.
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Die Bürgermeister-Smidt-Brücke ist zunächst auch für Radfahrende und Fußgänger:innen gesperrt. Sie müssen auf die nächstgelegenen Weserquerungen ausweichen: die Wilhelm-Kaisen-Brücke und die Stephanibrücke. Die Promenade unterhalb der Brücke wird räumlich verkleinert und wird bei sicherheitsrelevanten Arbeiten für Fußgänger:innen und Radfahrende zeitweise gesperrt.
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Zwar befindet sich die Teerhofbrücke in öffentlicher Hand, die Teerhofinsel allerdings nicht. Daher kann diese nicht als Alternativroute ausgewiesen werden.
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Durch die Vollsperrung der Bürgermeister-Smidt-Brücke müssen auch die Busse und Straßenbahnen der BSAG eine Umleitung fahren. Das Liniennetz wird für den Zeitraum angepasst. So quert beispielsweise die Linie 1 die Weser über die Wilhelm-Kaisen-Brücke, während die Linien 8, 26 und 27 die Weser nicht überqueren. Auch bei den Regionalbuslinien gibt es Einschränkungen. Alle Details hierzu gibt es unter www.bsag.de und www.vbn.de
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Um eine zusätzliche Belastung des Bauwerks zu vermeiden, können die Busse und Straßenbahnen nicht einfach von der Bürgermeister-Smidt-Brücke auf die Wilhelm-Kaisen-Brücke verlegt werden. Daher muss der Fahrplan und das Netz entsprechen verändert werden.
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Ja, betroffen sind die Regionalbuslinien 101, 102, 120/N12, 121, 226 und 750. Änderungen in den Linienführungen werden umgesetzt, um den Betrieb trotz der Sperrung aufrechtzuerhalten.
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Während der Bauzeit können auch die Regionalbuslinien nicht über die Bürgermeister-Smidt-Brücke fahren.
Die Linien 101, 102, 120/N12 und 226 werden in der Bremer Neustadt enden. Es wird derzeit noch geprüft, welcher Endpunkt für die Linien umgesetzt werden kann. Auch wird geprüft, ob zu den Tagesrandzeiten und am Wochenende die Busse direkt zum Bahnhof fahren können.
Die Hochschule Bremen wird weiterhin direkt angefahren. Für die Linien 121 und 750 werden alternative Linienwege zum Bremer Hauptbahnhof geprüft. Wir werden rechtzeitig an dieser Stelle über das Ergebnis informieren.
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Am einfachsten ist der Umstieg an der Haltestelle Huckelriede (in die Linie 4 in Richtung Lilienthal), an der Haltestelle Gastfeldstraße (in die Linie 6 in Richtung Universität) oder an der Pappelstraße (in die Linie 1 in Richtung Bahnhof Mahndorf).
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In der FahrPlaner-App gibt es aktuelle alternative Fahrtempfehlungen.
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Wie schon in früheren Jahren werden die BSAG-Linien 1, 4 und 24 an den Adventswochenenden abends sowie sonntagnachmittags auf einen 10-Minuten-Takt verstärkt. Auch sind die Park-and-Ride-Plätze Grolland und Arsten weiterhin direkt mit der Innenstadt verbunden.
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Die Einsatzkräfte sind über die Sperrung der Bürgermeister-Smidt-Brücke informiert und haben angepasste Einsatzrouten geplant, um weiterhin schnell und effizient reagieren zu können.
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Ja, in der Nähe der Bürgermeister-Smidt-Brücke werden zusätzliche Fahrradparkplätze eingerichtet, um den Umstieg auf alternative Verkehrsmittel zu erleichtern.
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Der Schiffsverkehr wird grundsätzlich nicht beeinträchtigt.
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Eine zusätzliche Buslinie (voraussichtlich Linie 45) wird über die Karl-Carstens-Brücke (“Erdbeerbrücke”) eingerichtet, um den Verkehr über die Wilhelm-Kaisen-Brücke zu entlasten.
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Bei allen umfangreichen Baustellen und Umleitungen kann der gewohnte Verkehrsfluss anfangs gestört werden. Erfahrungsgemäß spielen sich Nutzungsverhalten und neue Gegebenheiten gut ein. Die Verkehrsmanagementzentrale des Amts für Straßen und Verkehr überwacht den Verkehrsfluss. Zudem erfolgt eine enge Abstimmung mit der Bremer Straßenbahn AG, um den Verkehrsfluss bestmöglich zu steuern.
Fragen zur Baustelle
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Die Arbeiten beziehungsweise Vorarbeiten an der Bürgermeister-Smidt-Brücke starten am 4. November 2024 und dauern voraussichtlich bis ins erste Quartal 2025 – nach aktuellem Stand der Planungen bis Februar 2025. Da die Bauarbeiten witterungsabhängig sind, kann es durch ungünstige Wetterbedingungen jedoch zu Verzögerungen kommen.
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Nachtarbeiten sind bisher nicht vorgesehen.
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Ja, es werden modernste Bauverfahren und Gerätschaften eingesetzt, um Lärm und Staub so gering wie möglich zu halten. Dennoch kann es vereinzelt zu Beeinträchtigungen kommen. Bei Arbeiten mit hoher Staubentwicklung werden spezielle Schutzmaßnahmen, wie Absaugungen, eingesetzt.
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Auf dieser Seite gibt es regelmäßig aktuelle Informationen zu den Arbeiten. Zudem kann man sich auf der Webseite der Verkehrsmanagementzentrale (Baustellenübersicht) über den Fortschritt informieren.
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Für Anwohnende und deren Gäste geht von der Baustelle keine Gefahr aus. Alle Bereiche, in denen sensible Arbeiten ausgeführt werden, sind weiträumig abgesperrt und durch Warnschilder kenntlich gemacht. Alle Arbeitenden vor Ort tragen eine, an die jeweilige Tätigkeit angepasste, persönliche Schutzausrüstung. Das Amt für Straßen und Verkehr steht im engen Austausch mit der BSAG und den Betreiber:innen der Versorgungsleitungen.
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Zum Schutz von Radfahrenden und Fußgänger:innen ist das Betreten der Bürgermeister-Smidt-Brücke während der gesamten Bauzeit nicht möglich. Nur so kann die sichere und störungsfreie Arbeit, wie beispielsweise das Aufbringen tonnenschwerer Stahlplatten oder das Abtragen von Beton per Hochdruckwasserstrahlung, gewährleistet werden. Die Promenade unterhalb der Brücke wird räumlich verkleinert und wird bei sicherheitsrelevanten Arbeiten für Fußgänger:innen und Radfahrende zeitweise gesperrt.
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Auswirkungen auf das unmittelbare Baustellenumfeld (beispielsweise das Museum Weserburg oder die Schlachte) sind nicht zu erwarten.
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Informationen rund um die Bauarbeiten auf der Brücke gibt es bei der Bürgerbeauftragten der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung unter der Rufnummer 0421 361 23 220. Informationen rund um den ÖPNV gibt es unter der Servicenummer 0421 596 059 und darüber hinaus bei der BSAG (www.bsag.de) oder beim VBN (www.vbn.de).
Fragen zur Ertüchtigung
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Ausschlaggebend waren die Bund veranlassten Nachberechnungen zu allen deutschen Brückenbauwerken. Diese werden von intensiven objektbezogenen Analysen begleitet. Allein aus den Berechnungsergebnissen mussten alle drei innerstädtischen Weserbrücken (Wilhelm-Kaisen-, Bürgermeister-Smidt -und Karl-Carstens-Brücke) in ihrer Nutzung beschränkt werden. Durch die Objektanalyse wurden bei der Bürgermeister-Smidt-Brücke zusätzlich schadhafte Zuganker entdeckt. Diese müssen so schnell wie möglich verstärkt werden, dass sonst die Brücke nicht mehr genutzt werden kann.
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Zunächst wurden die schadhaften Zuganker der Bürgermeister Smidt Brücke im Januar 2024 mittels Ballasts auf der Brücke in Form von Stahlplatten entlastet. Parallel liefen die Planungen und Vorbereitungen für die Verstärkung der Zuganker per Stahl Laschen. Die Planungsphase ist nun (Herbst 2024) abgeschlossen.
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Viele Brücken deutschlandweit haben heute schon einen großen Teil ihrer geplanten Nutzungszeit hinter sich. Um ihre Tragfähigkeit zu berechnen, gibt es die so genannte „Richtlinie für die Nachrechnung von Brücken im Bestand“. Sie stellt eine bundeseinheitliche Vorgehensweise bei der Untersuchung der Bauwerke zur Verfügung. Die Richtlinie gibt erfahrenen Planer durch verfeinerte Nachweismethoden die Möglichkeit, zu einer möglichst wirklichkeitsnahen Beurteilung der Tragfähigkeit zu kommen.
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Wenn tragende Bauteile eines Brückenbauwerks nicht mehr voll tragfähig sind, müssen sie verstärkt werden. Fachleute sprechen dann von Ertüchtigung. Durch die Verstärkung können die vollen Lasten wieder sicher aufgenommen werden.
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Ja. Mit den Arbeiten, die am 4. November beginnen, werden zunächst nur Schäden an der Brücke beseitigt, die ein schnellstmögliches Handeln erfordern. Es handelt sich dabei um eine Notmaßnahme. In Zukunft wird noch eine Ertüchtigung erforderlich sein, bei der in der Nachrechnung festgestellte Defizite behoben werden. Die Nachrechnung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Daher können die beiden Maßnahmen nicht gebündelt werden.